Warum ist ver.di im Betriebsrat?
Mit der Gewerkschaft sind wir stärker als allein!
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verhandelt Tarifverträge und beeinflusst Gesetze

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Wussten Sie, dass Tarifverträge mehr als das Gesetz regeln können?
Mir ist in der Betriebsratsarbeit insbesondere die faire Bezahlung wichtig. Dafür setze ich mich als Betriebsrat ein.
Joachim Fehmel
Leider haben wir aber an der Stelle die geringsten Rechte. Der Gesetzgeber hat das Thema, für gerechte Bezahlung zu sorgen, in die Hände der Gewerkschaften gegeben, weil nur sie die notwendigen Druckmittel (Arbeitskampf) einsetzen können, um am Verhandlungstisch erfolgreich zu sein.
Deswegen engagiere ich mich neben der Betriebsratstätigkeit ehrenamtlich als Richter beim Arbeitsgericht Berlin und in der Verhandlungskommission von ver.di für den Tarifvertrag des Privaten Bankgewerbes.
Das Bundesarbeitsgericht hat einmal geschrieben, Tarifverhandlungen ohne die Möglichkeit zu streiken wäre kollektives Betteln. Deswegen ist das Reden am Verhandlungstisch das eine, aber ohne die Aktionen der Beschäftigten/Mitglieder nichts.
| Gesetz regelt | Bankentarif | |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | 48 Stunden/Woche (max. in Ausnahmen 60 Stunden/Woche) | 39 Stunden/Woche (max. in Ausnahmen 45 Stunden/Woche) |
| Urlaub | 20 Tage bei 5-Tage-Woche | 30 Tage und 5-Tage-Woche |
| Entgelt | Mindestlohn 12 €/Stunde geplant (< 1.200 € p.M. bei 39 Stunden/Woche) | Bezahlung nach Tarifvertrag (TG 6 etwa 3.000 - 4.000 € p.M. je nach Berufsjahr) |
Informationen zur aktuellen Tarifrunde finden Sie auf: www.wir-fuer-tarif.de
Joachim Fehmel:
Mir ist in der Betriebsratsarbeit insbesondere die faire Bezahlung wichtig. Dafür setze ich mich als Betriebsrat ein.
Leider haben wir aber an der Stelle die geringsten Rechte. Der Gesetzgeber hat das Thema, für gerechte Bezahlung zu sorgen, in die Hände der Gewerkschaften gegeben, weil nur sie die notwendigen Druckmittel (Arbeitskampf) einsetzen können, um am Verhandlungstisch erfolgreich zu sein.
Deswegen engagiere ich mich neben der Betriebsratstätigkeit ehrenamtlich als Richter beim Arbeitsgericht Berlin und in der Verhandlungskommission von ver.di für den Tarifvertrag des Privaten Bankgewerbes.
Das Bundesarbeitsgericht hat einmal geschrieben, Tarifverhandlungen ohne die Möglichkeit zu streiken wäre kollektives Betteln. Deswegen ist das Reden am Verhandlungstisch das eine, aber ohne die Aktionen der Beschäftigten/Mitglieder nichts.



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